Reha-Sport

Die BSG-Dormagen ist berechtigt und anerkannt, REHA – Sport durchzuführen.

Wir sind aber nicht berechtigt und anerkannt Funktionstraining durchzuführen.

Zur Durchführung von REHA – Sport, bedarf es einer Ärztlichen Verordnung und der Genehmigung der zuständigen Krankenkasse.

Die Inanspruchnahme von genehmigtem REHA – Sport, bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft.

Die jeweiligen Übungsleiter/innen und die Trainingsstätte, richten sich nach der Verordneten

REHA – Maßnahme.