Die BSG-Dormagen ist berechtigt und anerkannt, REHA – Sport durchzuführen.
Wir sind aber nicht berechtigt und anerkannt Funktionstraining durchzuführen.
Zur Durchführung von REHA – Sport, bedarf es einer Ärztlichen Verordnung und der Genehmigung der zuständigen Krankenkasse.
Die Inanspruchnahme von genehmigtem REHA – Sport, bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft.
Die jeweiligen Übungsleiter/innen und die Trainingsstätte, richten sich nach der Verordneten
REHA – Maßnahme.
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